Vermietung

Professionelle Immobilienvermietung

Qualitativ hochwertiger Wohnraum hat seinen Preis. Für solche Immobilien fallen in der Regel Mieter mit entsprechender Bonität in die engere Auswahl – diese Mieterklientel ist rar und vertraut ihre Daten keiner Mietbörse an und verlässt sich bei der Immobiliensuche auf die Dienstleistung seriöser Anbieter, die es verstehen, hochwertigen Wohnraum angemessen zu präsentieren. Im Zuge unserer Vermittlungsaktivitäten bei der Wohnraumvermietung stimmen wir das Anforderungsprofil mit unseren Auftraggebern ab und kommunizieren sämtliche Schritte bis zur Wohnungsübergabe mit dem Vermieter.

Wir vermitteln handverlesene Mieterklientel, indem wir uns die Zeit für die Interessenten nehmen. Die Gründe für die Beauftragung eines Maklers bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses sind umfangreich. Tatsächlich ist das Auswahlverfahren ein sensibles Thema, gerade weil Wohnraum im Segment der bezahlbaren Mieten sehr gefragt ist und die Interessen der Vermieter meist auf eine optimale wirtschaftliche Verwertung unter Minimierung des Mietausfallrisikos abzielen und somit stark von den Interessen der mehrheitlichen Mietinteressenten abweichen. Die finanzielle Entlastung der Mieter durch die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip haben nicht dazu geführt, dass Interessenten den Vermietern in Punkto Zuverlässigkeit und Termintreue entgegen gekommen wären. Es ist vielmehr zu beobachten, dass eine Erwartungshaltung und ein neues Selbstbewusstsein bei vielen Mietern eingesetzt hat, die den Arbeits- und Zeitaufwand für Eigentümer und Immobilienmakler deutlich erhöht haben. Internetinserate führen zur Massen-E-mails, welche bearbeitet werden wollen – für eine optimale Auswertung der Anfragen sind Sammelbesichtigungen vollkommen ungeeignet. Vollautomatisierte Vermittlungsbörsen für Wohnraum erscheinen auf den ersten Blick effizient und kostengünstig. Allerdings werden bei den Vermietungen durch solche Anbieter oft Zusatzleistungen extra berechnet und auch eine langfristige Vermietung wird nicht angestrebt, so dass Vermieter häufig innerhalb kurzer Zeiträume erneut mit einer Kündigung des Mieters konfrontiert werden können.


Unser Leistungsumfang für Vermietungen

  • Bestimmung des Mietpreises
  • Analyse der Zielgruppe
  • Inserate in Onlineportal(en)
  • Professionelle Fotos des Objektes
  • Präsentation im Ladengeschäft
  • Anfragenbearbeitung
  • Besichtigungstermine (auch ausserhalb der Geschäftszeiten)
  • Vorauswahl der Mietinteressenten und Bonitätsprüfung
  • Vorbereitung des Mietvertrages
  • Abwicklung der Übergabe inkl. Protokoll
  • Objektrücknahme vom Vormieter

Hinweis zum Bestellerprinzip bei Wohnraumvermietung

Durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, wird das sog. Bestellerprinzip umgesetzt. Nach der Neuregelung wird künftig der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden nur in engen Grenzen Geld für die Vermittlung einer Mietwohnung nehmen dürfen. Der Wohnungsvermittler kann faktisch nur noch vom Vermieter bestellt werden.

Der Verstoß gegen § 2 Abs. 1a WoVermRG (Bestellerprinzip) ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,- € geahndet werden kann. Berater- oder Dienstleistungsverträge, die auf eine Zahlungspflicht des Wohnungssuchenden abzielen, stellen grundsätzlich eine unzulässige Umgehung dar.